Dienstag, 24. Juni 2014

Datenschutzzentrum in Schleswig-Holstein verbietet Facebook Fanpages

Noch legal? Die COMPUTER BILD-Fanpage bei Facebook.

Das Unabhngige Landeszentrum fr Datenschutz (ULD) fhrt schwere Geschtze auf: Bugelder in Hhe von bis zu 50.000 Euro knnen in Zukunft fr die Verwendung spezieller Facebook-Dienste anfallen. Die Warnung richtet sich gegen Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein dies knnen ebenso Privatpersonen wie Behrden oder Unternehmen sein, die auf ihrer Internetseite einen Gefllt mir-Button von Facebook oder eine Fanpage bei dem sozialen Netzwerk haben. Dies meldet das ULD in einer Pressemitteilung. Bei diesen Facebook-Services werden die Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA weitergegeben und eine sogenannte Reichweitenanalyse eine qualifizierte Rckmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots erstellt.

Betrifft auch Nicht-Facebook-User
Das Datenschutzzentum hat Facebooks Datenschutzeinstellungen auf Herz und Nieren und vor allem deren Gesetzmigkeit geprft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl die Social-Media-Plugins, als auch die Fanpages gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoen. Und zwar weil diese Dienste die Daten der Internetnutzer sammeln und weiterverwenden, ohne dass der Nutzer ausreichend darber informiert wird oder Widerspruchsmglichkeiten hat. Dabei sind nicht nur Personen betroffen, die bei Facebook angemeldet sind, auch von unangemeldeten Internetnutzern werden persnliche Profile erstellt. Die Daten dieser Profile werden dann weitergegeben und das nicht nur einmal: Wer bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird, so das ULD.

Zehn wichtige Konto-EinstellungenSo machen Sie Ihr Facebook-Profil sicherer10 BilderSechswchige Frist
Gerade die Weiterleitung der Daten in die USA scheint das ULD zu empren, denn diese soll umgehend von den Webseitenbetreibern eingestellt werden, indem die entsprechenden Plugins von den Seiten entfernt und die Fanpages gelscht werden. Sechs Wochen gibt das ULD den Datenschutz-Sndigern in Schleswig-Holstein Zeit, sich an die Aufforderung zu halten. Ende September sollen dann Konsequenzen fr private und ffentliche Stellen folgen.

Reaktionen
Die Rechtsanwltin Nina Diercks beschftigt sich in Ihrem Blog mit der juristischen Seite von Social Media und kommt nach Durchsicht des Berichts zu folgendem Ergebnis: Die rechtlichen Beurteilung der Datenschutzproblematik bei Facebook durch das ULD ist wasserdicht. Diercks kritisiert jedoch, dass das ULD einen falschen Weg gehe. Nicht die Internet-Nutzer sollten unter Druck gesetzt werden, wenn das Ziel sei, dass Facebook seine Datenschutzbestimmungen ndere. Die Politik solle sich dem Thema annehmen. Der Rechtsanwalt Udo Vetter kommentiert die Androhung hnlich: Die Einschchterung harmloser Facebook-Nutzer (sowohl private als auch gewerbliche) sein ein Armutszeugnis fr das UDL. (vk)

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